SABS — Straßenausbaubeitragssatzung
Im März 2018 hat der Föritzer Gemeinderat eine neue Straßenausbaubeitragssatzung (SABS) beschlossen.
Entgegen dem früheren Vorhaben, jährlich wiederkehrend Beiträgen von alle Bürgern zu verlangen, wurde jetzt doch eine Satzung verabschiedet, die einzelne Straßenanrainer stark belasten kann.
Kosten für Baumaßnahmen werden dann wie folgt [nur] auf die Anlieger umgelegt:
Anliegerstraßen | 20% der Bausumme |
Haupterschließungsstraßen | 15–20% der Bausumme |
Hauptverkehrsstraßen | 10–15% der Bausumme |
Bundes‑, Landes- und Kreisstraßen sind davon nicht betroffen.
Quelle: Freies Wort vom 6. März 2018